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   SG Hildesheim, 25.06.2007 - S 35 AS 413/07   

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https://dejure.org/2007,116493
SG Hildesheim, 25.06.2007 - S 35 AS 413/07 (https://dejure.org/2007,116493)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 25.06.2007 - S 35 AS 413/07 (https://dejure.org/2007,116493)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 25. Juni 2007 - S 35 AS 413/07 (https://dejure.org/2007,116493)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus SG Hildesheim, 25.06.2007 - S 35 AS 413/07
    Vor allem ist aber im Rahmen einer Gesamtbetrachtung zu beachten, dass der Gesetzgeber des SGB II den Hilfebedürftigen nicht nur die Regelleistung, sondern in nicht unwesentlichem Umfang weitere Leistungen zur Verfügung stellt (vgl. u.a. §§ 16, 21, 22, 23 SGB II; zur Möglichkeit, in Ausnahmefällen auch Leistungen nach Maßgabe des SGB XII zu beanspruchen, vgl. Urteil des 7b. Senats des BSG vom 7. November 2006 - B 7b AS 14/06 R).

    Eine Erhöhung der Regelsätze nach § 20 SGB II durch das Gericht ist ausgeschlossen (so auch ausdrücklich das BSG in seinem Urteil vom 7.11.2006, Az. B 7b AS 14/06).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus SG Hildesheim, 25.06.2007 - S 35 AS 413/07
    Gegenstand der vorliegenden Klage ist nicht nur eine Klage des Klägers zu 1., sondern auch der Klägerin zu 2. Sowohl im Vorverfahren als auch im Klageverfahren ging es immer um die Ansprüche der Kläger gemeinsam und nicht nur um die des Klägers zu 1. Insoweit war der Klageantrag nach dem Meistbegünstigungsprinzip unabhängig vom Wortlaut unter Berücksichtigung des wirklichen Willens nach § 123 SGG auszulegen (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 7. November 2006, Az.: B 7 b AS 8/06, Rdnr. 11).

    Nach der Entscheidung des BSG vom 7. November 2006, Az.: B 7 b AS 8/06, sind dabei Klageanträge für eine Übergangszeit bis zum 30. Juni 2007 wegen der rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeit danach zu beurteilen, in welcher Weise die an einer Bedarfsgemeinschaft beteiligten Personen die Klage hätten erheben müssen, um die für die Bedarfsgemeinschaft insgesamt gewünschten höheren Leistungen zu erhalten, es sei denn, einer solchen Auslegung wird durch die betroffenen Personen widersprochen bzw. es wird eine Bedarfsgemeinschaft bestritten oder einzelne Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft sind offensichtlich vom Leistungsbezug nach dem SGB II ausgeschlossen (BSG a.a.O.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2006 - L 10 AS 1093/05

    Arbeitslosengeld II - Beteiligtenfähigkeit der Arbeitsgemeinschaft -

    Auszug aus SG Hildesheim, 25.06.2007 - S 35 AS 413/07
    Soweit dem Begriff der Sicherung der "Mindestvoraussetzungen" die Forderung nach einem Schutz von Existenznot im Sinne einer Sicherung der physiologischen Existenz des Bürgers zu entnehmen ist (vgl. Martinez Soria JZ 2005, 644, 648 mwN), bestehen keine Bedenken, dass der Gesetzgeber das SGB II diese Forderung erfüllt, indem er die in den §§ 14 ff. SGB II vorgesehenen Leistungen zur Verfügung stellt und darüber hinaus Regelungen zur Einbeziehung der Hilfebedürftigen in den Schutz der Sozialversicherung trifft (zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung - s. §§ 5 Abs. 1 Nr. 2 a, 251, 252 SGB V; §§ 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 a, 59 Abs. 1 Satz 1 SGB XI; vgl. hierzu auch Urteil des LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. Mai 2006 - L 10 AS 1093/05 -, Juris Rdnr. 29; Mrozynski, Praxishandbuch zu SGB II und SGB XII, unter II. Punkt 8 Rdnr. 102 ff.).

    Bei der Vertretbarkeitsprüfung ist auch zu Bedenken, dass die gegenwärtige Situation durch die Zunahme niedrig entlohnter Tätigkeiten und durch Einkommenseinbußen in breiten Bevölkerungskreisen geprägt ist, weshalb dem Gesichtspunkt des Lohnabstandsgebotes maßgebliche Bedeutung zukommen muss (so zutreffend LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. Mai 2006 - L 10 AS 1093/05 Juris Rdnr. 31).

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus SG Hildesheim, 25.06.2007 - S 35 AS 413/07
    Ob und inwieweit den Gesetzgeber über die Anpassungsregelung in § 20 Abs. 4 SGB II hinaus eine besondere Beobachtungspflicht (vgl. BSG SozR. 3-2200 § 551 Nr. 13; BVerfGE 87, 348, 358; 88, 203, 309 ff.) bei der praktischen Umsetzung des Gesetzes trifft, kann der Senat schon im Hinblick auf den hier streitigen Zeitraum dahingestellt sein lassen.".
  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

    Auszug aus SG Hildesheim, 25.06.2007 - S 35 AS 413/07
    aa) Eine genaue Bestimmung der Mindestvoraussetzungen eines menschenwürdigen Daseins begegnet angesichts sich ständig ändernder gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Verhältnisse und Entwicklungen erheblichen Schwierigkeiten, wie u.a. zahlreiche Entscheidungen des BVerfG zum steuerrechtlichen Existenzminimum belegen (vgl. etwa BVerfGE 87, 153, 169 ff. = NJW 1992, 3153; BVerfGE 99, 246, 259 ff = NJW 1999, 561).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvL 42/93

    Kinderexistenzminimum I

    Auszug aus SG Hildesheim, 25.06.2007 - S 35 AS 413/07
    aa) Eine genaue Bestimmung der Mindestvoraussetzungen eines menschenwürdigen Daseins begegnet angesichts sich ständig ändernder gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Verhältnisse und Entwicklungen erheblichen Schwierigkeiten, wie u.a. zahlreiche Entscheidungen des BVerfG zum steuerrechtlichen Existenzminimum belegen (vgl. etwa BVerfGE 87, 153, 169 ff. = NJW 1992, 3153; BVerfGE 99, 246, 259 ff = NJW 1999, 561).
  • BVerfG, 16.11.1992 - 1 BvL 17/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 10a Abs. 2 Satz 2 erste Alternative VAHRG

    Auszug aus SG Hildesheim, 25.06.2007 - S 35 AS 413/07
    Ob und inwieweit den Gesetzgeber über die Anpassungsregelung in § 20 Abs. 4 SGB II hinaus eine besondere Beobachtungspflicht (vgl. BSG SozR. 3-2200 § 551 Nr. 13; BVerfGE 87, 348, 358; 88, 203, 309 ff.) bei der praktischen Umsetzung des Gesetzes trifft, kann der Senat schon im Hinblick auf den hier streitigen Zeitraum dahingestellt sein lassen.".
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